AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
F & M – Die Festwirte GmbH

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen uns (nachfolgend „Caterer“ genannt) und dem
Kunden gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn
sie vom Catering ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese
ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und
der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten
kommt, zu ersetzen.

2. Angebot und Vertragsabschluß

2.1. Sämtliche Angebote des Caterers sind freibleibend, unverbindlich und stellen lediglich
die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein
Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrages durch uns zustande. Der
Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Cateres zustande.
Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch den Caterer.

2.2. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers oder dessen zur Verfügung
gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt der Caterer keinerlei Haftung für die
Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen. Es sei denn, deren
Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht
erkannt.

2.3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen
oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Kunden und nur dann Bestandteil des
Angebots, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

2.4. Sollten einzelne Artikel unseres Angebotes nicht zeitgerecht beschaffbar sein,
behalten wir uns einen Austausch gegen gleichwertige Ware vor.

3. Lieferung/Übergabe

3.1. Zugesagte Termine werden vom Catering nur unter der Voraussetzung eines
normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt,
Betriebsstörungen jeder Art, wie z. B. Stromstörungen, entbinden den Caterer von
den übernommen Pflichten.

3.2. Eventuelle Beanstandungen sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber
binnen 3 Tagen nach Übergabe/ Leistung vom Kunden bekannt zu geben, da
andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung
durch den Auftraggeber übernimmt das Catering keinerlei Haftung.

3.3. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur
Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom
Auftraggeber zu vertreten.

3.4. Alle vom Caterer angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der
Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum des Caterers, und werden nur
leih- bzw. mietweise überlassen.

3.5. Wurde eine Lieferung vereinbart, so erfolgt diese im Regelfall mit unseren
Fahrzeugen frei Haus. Für den Fall, dass die Zustellung durch ein anderes
Unternehmen erfolgt, sind die Kosten vom Kunden zu tragen, sofern mit uns nicht
ausdrücklich eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die
Erzeugnisse des Caterers reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

3.6. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden
schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht
wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.

4. Preise

4.1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als
solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und sonstige, eventuell
anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.

4.2. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.

4.3. Die Angebotspreise gelten vier Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser vier
Monate ist der Caterer berechtigt, die Preiserhöhungen oder –senkungen der
Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen oder –senkungen an den
Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
der Preis mehr als 10% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.

4.4. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die
nicht vom Caterer zu vertreten sind, ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen
Mehraufwand gesondert zu berechnen.

4.5. Die genannten Preise, insbesondere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf
im Angebot angeführten Leistungen. Insbesondere die Anmietung von
Veranstaltungsräumen, Zelten oder ähnlichen Raumschaffungsmaßnahmen sind,
wenn nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt, nicht im Angebot enthalten – gleiches
gilt auch für eventuelle mit den Räumlichkeiten verbundenen Nebenkosten wie
Abschlagzahlungen an vor Ort ansässige Gastronomie.

5. Stornobedingungen

Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung 30
Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt. Bei Stornierung bis 3 Tage
vor der Veranstaltung werden 70 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung
gestellt. Bei Stornierung unter 3 Tagen vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des
letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Zahlung der Rechnung hat nach Rechnungserhalt innerhalb 14 Tage netto ohne
Abzug zu erfolgen.

6.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung
oder Bemängelung zurückzuhalten sofern er nicht Verbraucher im Sinne des KSchG.
ist. Der Aufraggeber darf nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

6.3. Bei Zahlungsverzug gelten 10% Verzugszinsen als vereinbart.

7. Versicherung

Allfällige Versicherungen hat der Veranstalter, Kunde oder Auftraggeber selbst
abzuschließen.

8. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des
sachlich zuständigen Gerichtes für 1010 Wien sowie die Anwendung österreichischen
Rechts vereinbart.

9. Haftung

Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz beschränkt.

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